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Erstpublikation in: Zweijahresbericht des Stadtarchivs Zürich 2011 und 2012, Seiten 105–118.www.stadt-zuerich.ch/prd/de/index/stadtarchiv/publikationen/jahresberichte/zweijahresbericht-2009-und-20101.html
Im Volksmund ist verbreitet, dass auf der zwischen Globus und Bahnhofstrasse gelegenen Pestalozzianlage resp. Pestalozziwiese Hinrichtungen stattgefunden haben sollen.
Pestalozzianlage, resp. Pestalozziwiese im März 2013 von der Bahnhofstrasse her gesehen, im Hintergrund die Geschäftshäuser Globus und Schild. (Foto: Caroline Senn)
So steht beispielsweise im Zürcher Stadtführer des Historikers Walter Baumann, dass auf der Pestalozzianlage «noch im 19. Jh. Schwerverbrecher öffentlich hingerichtet wurden», was der Grund gewesen sei, dass dieses Areal nicht verkauft werden konnte. Anm. 1
Anm. 1: Walter Baumann: Zürich. Ein Führer durch die Stadt, Zürich 1995, S. 10
Doch war dem wirklich so? Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass es in Zürich über die Jahrhunderte diverse Hinrichtungsstätten und -methoden gab:
Der Galgen
Der Galgen befand sich beim heutigen Freibad Letzigraben und war zur Bestrafung für Vergehen wie Diebstahl bestimmt. An dieser Stelle wurden vom 15. bis zum 19. Jahrhundert Personen gehängt, das letzte Mal im Jahr 1810. Hier wurden auch drei Skelette von Hingerichteten gefunden. Anm. 2
Anm. 2:
Erich Wettstein: Die Geschichte der Todesstrafe im Kanton Zürich, Diss., Winterthur 1958, S. 123 f.
Alexandra Bröhm: Skelette im Freibad Letzi entdeckt, in: Tages-Anzeiger vom 10. Februar 2006.
Stadtarchäologie Zürich: Freibad Letzigraben 2006.www.stadt-zuerich.ch/hbd/de/index/staedtebau/archaeo_denkmal/archaeo/untersuch/letzibad.html
Das Schwert
Die Todesstrafe mittels Enthauptung durchs Schwert wurde in der Regel bei der «Hauptgrube» an der heutigen Badenerstrasse 123, in der Nähe des Helvetiaplatzes, vollzogen. Anm.3 Bestraft wurden damit insbesondere Totschlag, Raub oder Notzucht. Diese Art der Bestrafung wurde zwischen dem 15. und dem 18. Jahrhundert (letztes Mal 1795) durchgeführt, 1835 auf Grossratsbeschluss abgeschafft und durch die Bestrafung mit der Guillotine ersetzt. Anm. 4
Die Guillotine
Enthauptungen durch die Guillotine gab es in Zürich im 19. Jahrhundert nur wenige, und zwar in den folgenden Jahren: 1845 (Fall Lattmann und Sennhauser), 1856 (Fall Reinberger und Bosshard), 1859 (Fall Kündig), 1865 (Fall Götti). Anm. 5 Der Hinrichtungsort lässt sich nicht exakt lokalisieren, doch gibt es Hinweise, denen im Folgenden nachgegangen wird. Ebenfalls soll geklärt werden, inwieweit die Pestalozziwiese als Hinrichtungsstätte in Frage kommt.
Anm. 4: Christine Barraud Wiener, Peter Jezler: Kunstdenkmäler des Kantons Zürich. Neue Ausgabe Bd.1: Stadt Zürich, Bd.1, Basel 1999, S. 42 f.
Anm. 5: Wettstein: Geschichte der Todesstrafe, S. 154.
Hinrichtungen von 1845
Friedrich Vogel gibt in seinen Memorabilia Tigurina von 1853 als Hinrichtungsort «ein[en] Platz im Sihlwiesli vor dem neuen Zeughaus» an. Anm. 6 1935 schreibt der Zürcher Rechtshistoriker Wilhelm Heinrich Ruoff – unter Berücksichtigung der Akten im Staatsarchiv Zürich (P 32 Todesakten): «Am 15. Juni 1845 morgens früh fanden die beiden ersten Hinrichtungen mit dem Fallbeil im Schanzengebiet, etwas oberhalb des neuen Zeughauses statt. Eine grosse Menge Volkes hatte sich eingefunden. Landjäger hielten Wache.» Anm. 7 Erich Wettstein hält in seiner Dissertation zur Geschichte der Todesstrafe im Kanton Zürich fest, dass «die Hinrichtungen durch die Guillotine […] auf dem Sihlwiesli, einem freien Platz zwischen zwei Armen der Sihl, vollstreckt» wurden Anm. 8 – also in der Nähe des neuen Zeughauses.
Anm. 6: Friedrich Vogel: Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1840 bis 1850, Zürich 1853, S. 259.
Anm. 7: Wilhelm Heinrich Ruoff: Die Zeit des Fallbeils, in: Zürcher Monats-Chronik 1935, S. 110 und 112.
Anm. 8: Wettstein: Geschichte der Todesstrafe, S. 153.
Im Fundus des Zürcher Stadtarchives gibt es zeitgenössische Akten, die sich mit den Hinrichtungen von 1845 befassen und Informationen zum Hinrichtungsort enthalten. Gemäss einem Schreiben des «Polizei-Rath[s] des Kantons Zürich an den löbl. Stadtrath von Zürich» vom 11. Juli 1845 sollten die Hinrichtungen von 1845 «auf dem Staatsgebiete beim Sihlwiesli, oberhalb des neuen Zeughauses, vollzogen» werden. Anm. 9 Dem wurde laut dem Zürcher Stadtratsprotokoll per Präsidialverfügung stattgegeben und festgehalten, dass der Polizeirath «zur Aufstellung der Guillotine das Schanzenterritorium im Sihlwiesli vorläufig bezeichnet» habe. Anm. 10 In der NZZ vom 15. Juli 1845 ist zu lesen, dass die Exekution «auf dem Platz in der Nähe des neuen Zeughauses» stattfand. Anm. 11
Anm. 9: StArZH, II. Akten zum Stadtratsprotokoll. Allgemeine Abteilung, 1845, Nr. 653.
Anm. 10: StArZH, V.B.a.3. Protokoll des Stadtrates 1845, S. 269.
Anm. 11: Neue Zürcher Zeitung, Nr. 196 vom 15. Juli 1845, S. 816.
Doch wo genau befand sich nun der Hinrichtungsplatz? Anhand des von Hans Felix Leuthold herausgegebenen Zürcher Stadtplans von 1846/47 lassen sich die Standorte des neuen Zeughauses und des Sihlwieslis lokalisieren.
Zeughaus und Sihlwiesli, lokalisiert auf dem «malerischen Plan der Stadt Zürich und ihrer Umgebung» um 1846/47, hg. von Hans Felix Leuthold. Stadtarchiv Zürich IX.C.231. Anm. 12
Anm. 12: Die in diesem Artikel erwähnten Pläne befinden sich im Stadtarchiv Zürich, Gebrauchskopien sind im Baugeschichtlichen Archiv einsehbar.
Im Schreiben des Polizeirats ist zu lesen, dass der Hinrichtungsplatz «auf dem Staatsgebiete beim Sihlwiesli», d. h. auf Kantonsgrund liege. Dieses Gebiet würde dem Gelände rund um das Zeughaus entsprechen und zwischen Sihlwiesli und Schanzengraben liegen. Ebenfalls würde es mit dem im Zürcher Stadtratsprotokoll erwähnten «Schanzenterritorium» übereinstimmen, das geschleift wurde und worauf in den 1830er Jahren das Zeughausareal entstand. Anm. 13 Die Erwähnung im Stadtratsprotokoll, dass sich das «Schanzenterritorium im Sihlwiesli» befinde, könnte damit zusammenhängen, dass im Volksmund auch das Gelände des Zeughausareals als Sihlwiesli bezeichnet wurde. Im Weiteren liege die Stelle «oberhalb des Zeughauses», resp. gemäss der Neuen Zürcher Zeitung «auf dem Platz in der Nähe des Zeughauses». Diese Informationen sind abhängig vom Blickpunkt und nicht eindeutig auszumachen: Sie lassen Spielraum für Interpretationen offen.
Anm. 13 Pietro Maggi: Arnold Bürkli: Stadt- und Quaiingenieur, Bauten und Werke für Zürich, Oktober 2009, S. 7 (Siebte Plakatausstellung in der Stadelhofer-Passage Zürich). Vgl. Gelände des Zeughausareals vor der Schleifung der Schanzen auf dem Plan der Stadt Zürich von 1788 bis 1793 von Ingenieur Johannes Müller:
und vergrössert:
Gelände des Zeughausareals vor der Schleifung der Schanzen auf dem zwischen 1788 und 1793 erstellten Plan des «Grundriss[es] der Stadt Zürich mit Innbegriff dess um die Stadt und derselben Vestungs-Werke liegenden Stadt-Banns […]» von Ingenieur Johannes Müller (1733–1816). Stadtarchiv Zürich IX.C.16.
Betreffend die heutige Pestalozzianlage als Hinrichtungsstätte ist nun anzumerken, dass diese in der Nähe des damaligen Zeughauses liegt und sich auf dem in Frage kommenden Hinrichtungsgelände zwischen Sihlwiesli und Schanzengraben befindet. Genauer gesagt käme sie als kleines Areal auf das Zeughausgelände zwischen Sihlwieslikanal und Zeughausgasse zu liegen. Anm. 14
Anm. 14 Die Einzeichnung des Gebietes der heutigen Pestalozzianlage auf dem Zürcher Stadtplan von 1860 basiert auf den Zürcher Stadtkarten vom August 1899 sowie 2010.
Das Gebiet der heutigen Pestalozzianlage, das auf dem Plan der Stadt Zürich um 1860 von Heinrich Griesel (1896–1981) eingezeichnet ist, war Teil des damaligen Zeughausareals und käme als Hinrichtungsort in Frage. Stadtarchiv Zürich IX.C. 249.
So könnte es sein, dass an der Stelle der heutigen Pestalozzianlage Todesurteile vollstreckt wurden. Doch bleibt dies eine Vermutung, da man nicht weiss, wo genau die Enthauptungen auf dem in Frage kommenden Hinrichtungsgelände vollzogen wurden. Die heutige Pestalozzianlage – bis 1959 hiess sie Linthescherplatz – wurde erst im Juli 1863 als Grünanlage von Stadtingenieur Bürkli als Teil des Bahnhofquartiers geplant. Auf der Westseite wurde 1873 das Linthescher-Schulhaus gebaut, das 1961 abgerissen wurde und dem 1968 erstellten Globus-Neubau weichen musste. Anm. 15
Anm. 15 Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte (Hg.): Inventar der neueren Schweizer Architektur (INSA) 1850–1920: Zürich (Bd. 10), Bern 1992, S. 381.
Lage der heutigen Pestalozzianlange, resp. des damaligen Linthescherplatzes auf dem Übersichtsplan der Stadt Zürich vom August 1899. Stadtarchiv Zürich IX.C. 111, Blatt 14.1.
Lage der heutigen Pestalozzianlage auf dem Übersichtsplan der Stadt Zürich 2010. Baugeschichtliches Archiv der Stadt Zürich, ohne Signatur, Blatt 32.
Hinrichtungen von 1856 und 1859
Was die Hinrichtungen mit der Guillotine von 1856 und 1859 betrifft, so liessen sich keine Akten im Stadtarchiv Zürich finden. Anm. 16 Es ist möglich, dass diese beiden Hinrichtungen am selben Ort wie diejenigen von 1845 stattfanden. Aufschluss könnten die Akten im Zürcher Staatsarchiv geben (StAZ P 32 Execution der Todesstrafe 1836–1868).
Anm. 16: Vgl. dazu: Wettstein: Geschichte der Todesstrafe, S.154 sowie Ruoff: Zeit des Fallbeils, S. 112.
Über die Hinrichtung von 1865 gibt es im Zürcher Stadtarchiv ein Schreiben, datiert vom 3. Mai 1865, von der Polzeidirektion des Kantons Zürich an den Zürcher Stadtrat. Anm. 17 Darin wird dieser angefragt, ob der wegen Mordes zum Tod verurteilte Heinrich Götti – unter der Voraussetzung, dass er nicht begnadigt werde – auf der «Markstallerwiese» hingerichtet werden könne. Der Stadtrat entspricht am 5. Mai 1865 dieser Anfrage und bewilligt die Hinrichtung auf der «Marstallermatte». Anm. 18 Diese Marstallermatte ist heute im Industriequartier, etwa im Gebiet zwischen Fabrikstrasse–Limmatstrasse–Ackerstrasse, zu lokalisieren. Anm. 19 Die Hinrichtung – die letzte zivile Hinrichtung im Kanton Zürich überhaupt – fand am 10. Mai 1865 statt. Anm. 20 Wohl wegen des Baus der Bahnhofstrasse und der Vollendung des Teilstücks Bahnhofplatz–Paradeplatz im Oktober 1865 Anm. 21 fand diese letzte Urteilsvollstreckung in der Gegend des heutigen Industriequartiers statt.
Anm. 17 StArZH, II. Akten zum Stadtratsprotokoll, Allgemeine Abteilung, 1865, Nr. 560
Anm. 18 Zum Hinrichtungsgelände: «Markstallerwiese» resp. «Marstallermatte» bezeichnen dasselbe Gelände. Im zwischen 1788 und 1793 erstellten Grundrissplan der Stadt Zürich ist das Gelände mit «Markstaller-Matten» angegeben, in der Zürcher Stadtkarte von 1867 mit «Marstallermatte». StArZH, V.B.a.3. Protokoll des Stadtrates 1865, Nr. 457, S. 273.
«Markstaller-Matten», eingezeichnet auf dem zwischen 1788 und 1793 erstellten Plan des «Grundriss[es] der Stadt Zürich mit Innbegriff dess um die Stadt und derselben Vestungs-Werke liegenden Stadt-Banns […]» von Ingenieur Johannes Müller (1733–1816). Stadtarchiv Zürich IX.C.16.
«Markstaller-Matten», eingezeichnet auf dem zwischen 1788 und 1793 erstellten Plan des «Grundriss[es] der Stadt Zürich mit Innbegriff dess um die Stadt und derselben Vestungs-Werke liegenden Stadt-Banns […]» von Ingenieur Johannes Müller (1733–1816). Stadtarchiv Zürich IX.C.16.
Anm. 19 Vgl. dazu die Stadtpläne Zürich von 1788/1793, 1867, 1885 sowie 2008.
Auf dem Zürcher Stadtplan von 1885 ist die «Marstallermatte» nicht mehr eingezeichnet. Der Eintrag würde jedoch in die Nähe der Gasfabrik, resp. in den Bereich der Gasometer-Strasse zu liegen kommen. Stadtarchiv Zürich IX.C.83.
Die Marstallermatte als Hinrichtungsgelände von 1865 ist heute im Industriequartier, d.h. etwa im Gebiet zwischen Fabrikstrasse, Limmatstrasse und Ackerstrasse, zu lokalisieren. Baugeschichtliches Archiv der Stadt Zürich, ohne Signatur, Übersichtsplan der Stadt Zürich 2008, Blatt 26.
Anm. 20 Vgl. Franz Gut: Das Ende der Zürcher Blutgerichtsbarkeit: der Fall Götti, in: Zürcher Taschenbuch 2006, S. 289–311.
Anm. 21 Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte (Hg.): INSA, Zürich (Bd. 10), S. 307.
Fazit
Aufgrund der mir zur Verfügung stehenden Informationen gehe ich davon aus, dass an der Stelle der heutigen Pestalozziwiese um 1845, 1856 und 1859 Todesurteile durch die Guillotine vollzogen wurden. Denn die heutige Pestalozzianlage ist ein Teil des in Frage kommenden Hinrichtungsgeländes, das sich beim damaligen Zeughaus zwischen Sihlwiesli und Schanzengraben befand. Doch wo genau die Hinrichtungen stattfanden, lässt sich nicht mehr feststellen. Eines aber ist sicher: Die Enthauptung von 1865 fand auf keinen Fall in der Nähe des Zeughauses, sondern auf der damaligen Marstallermatte im heutigen Industriequartier statt.