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Welche der vielfältigen Möglichkeiten für das Mobilitätsstudium Sie auch nutzen – damit die Studienleistungen, die Sie an Ihrer Gastuniversität erbringen, an Ihr Studium am Deutschen Seminar angerechnet werden können, muss vor Antritt des Austauschs mit der betreffenden Studienprogrammberatung die Wahl der Lehrveranstaltungen besprochen und eine Vereinbarung über die Anerkennung an der UZH getroffen werden. Die Module werden in folgenden obligatiorischen Dokumenten festgehalten: In jedem Fall wird eine Anerkennungsvereinbarung erstellt, bei der Teilnahme am SEMP ist ausserdem ein Learning Agreement erforderlich.
Für die Anerkennung von Studienleistungen, die an anderen Universitäten erbracht wurden, gelten die in den Richtlinien zur Anerkennung von Studienleistungen der Philosophischen Fakultät genannten Rahmenbedingungen. Nehmen Sie rechtzeitig vor Antritt des Mobiltitätsstudiums mit der Studienprogrammberatung Kontakt auf, um das geplante Programm für den Austausch zu besprechen und die obligatorische Anerkennungsvereinbarung zu erstellen. Bitte halten Sie sich dabei an das folgende Vorgehen:
Im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme ist zusätzlich ein Learning Agreement erforderlich, das von allen beteiligten SEMP-Fachkoordinationen der Heim- und der Gastuniversität unterzeichnet wird (Voraussetzung für die Auszahlung des SEMP-Mobilitätsstipendiums).
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Abteilung Global Student Experience.