Navigation auf uzh.ch

Suche

Deutsches Seminar

Anerkennung von Studienleistungen

Welche der vielfältigen Möglichkeiten für das Mobilitätsstudium Sie auch nutzen – damit die Studienleistungen, die Sie an Ihrer Gastuniversität erbringen, an Ihr Studium am Deutschen Seminar angerechnet werden können, muss vor Antritt des Austauschs mit der betreffenden Studienprogrammberatung die Wahl der Lehrveranstaltungen besprochen und eine Vereinbarung über die Anerkennung an der UZH getroffen werden. Die Module werden in folgenden obligatiorischen Dokumenten festgehalten: In jedem Fall wird eine Anerkennungsvereinbarung erstellt, bei der Teilnahme am SEMP ist ausserdem ein Learning Agreement erforderlich.

Anerkennungsvereinbarung

Für die Anerkennung von Studienleistungen, die an anderen Universitäten erbracht wurden, gelten die in den Richtlinien zur Anerkennung von Studienleistungen der Philosophischen Fakultät genannten Rahmenbedingungen. Nehmen Sie rechtzeitig vor Antritt des Mobiltitätsstudiums mit der Studienprogrammberatung Kontakt auf, um das geplante Programm für den Austausch zu besprechen und die obligatorische Anerkennungsvereinbarung zu erstellen. Bitte halten Sie sich dabei an das folgende Vorgehen:

  • Orientieren Sie sich vor Ihrem Mobilitätssaufenthalt über das Lehrveranstaltungsangebot Ihrer Gastuniversität und senden Sie der Studienprogrammberatung Ihre vorläufige Auswahl an Modulen (in Form einer Liste mit Links zum Vorlesungsverzeichnis der Gastuniversität).
  • Im Rahmen einer Sprechstunde legen wir die konkrete Auswahl und Anerkennung der externen Studienleistungen fest und erstellen die Anerkennungsvereinbarung.
  • Sollten sich während des Mobiltätsaufenthaltes Änderungen der geplanten Auswahl an Lehrveranstaltungen ergeben, kontaktieren Sie bitte die Studienprogrammberatung.
  • Nach Ihrem Mobilitätsaufenhalt kommen Sie mit Ihrem Leistungsausweis (Transcript of Records) von der Gastuniversität und der Anerkennungsvereinbarung (beides im Original) zur Studienprogrammberatung, wo die externen Studienleistungen für die endgültige Anerkennung geprüft werden.

Learning Agreement

Im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme ist zusätzlich ein Learning Agreement erforderlich, das von allen beteiligten SEMP-Fachkoordinationen der Heim- und der Gastuniversität unterzeichnet wird (Voraussetzung für die Auszahlung des SEMP-Mobilitätsstipendiums).

  • Erfassen Sie in Mobility Online die Lehrveranstaltungen der Gastuniversität, für die eine Anerkennungsvereinbarung getroffen wurde.
  • Sind die Lehrveranstaltungen für sämtliche Studienprogramme erfasst, generieren Sie in Mobility Online das Formular für das Learning Agreement und lassen dieses von allen beteiligten SEMP-Fachkoordinationen der UZH unterschreiben.
  • Das unterschriebene Learning Agreement nehmen Sie an die Gastuniversität mit, lassen es dort ebenfalls unterzeichnen und laden es fristgerecht wieder auf Mobilty Online hoch.
  • Allfällige Änderungen können nachträglich in Mobility Online erfasst werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Abteilung Global Student Experience.

Weiterführende Informationen

Studienprogrammberatung am Deutschen Seminar

Für die Anerkennung von Studienleistungen sind die Studienprogrammberatungen zuständig.