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Deutsches Seminar

Wiederholungsprüfungen

Wiederholung von Leistungsnachweisen

Wiederholungsprüfungen werden nur für jene Module angeboten, die gemäss Modulkatalog dafür vorgesehen sind. Am DS sind dies folgende Module:

  • Einführung in die Ältere deutsche Literaturwissenschaft
  • Einführung in die Geschichte der germanischen Sprachen 1 und 2
  • Einführung in die Neuere deutsche Literaturwissenschaft
  • Einführung in die niederländische Sprachwissenschaft
  • Einführung Germanistische Linguistik A und B
  • Historische Sprachstufen: Einführung ins Altfriesische
  • Historische Sprachstufen: Einführung ins Althochdeutsche
  • Historische Sprachstufen: Einführung ins Altsächsische
  • Historische Sprachstufen: Einführung ins Gotische
  • Literatur- und Kulturgeschichte der skandinavischen Moderne
  • Literatur- und Kulturgeschichte des skandinavischen Mittelalters
  • Neuere deutsche Literatur – historisch
  • Niederländisch diachron
  • Niederländisch heute
  • Skandinavische Sprachgeschichte
  • Spracherwerb Dänisch
  • Spracherwerb Isländisch
  • Spracherwerb Norwegisch
  • Spracherwerb Schwedisch
  • Sprachpraxis Dänisch
  • Sprachpraxis Isländisch
  • Sprachpraxis Norwegisch
  • Sprachpraxis Schwedisch

Bei Wahlmodulen entnehmen Sie die Repetierbarkeit dem Vorlesungsverzeichnis.

Anmeldung zur Wiederholungsprüfung

Die Wiederholungsprüfung gibt Ihnen die Möglichkeit, den Leistungsnachweis im selben Semester zu wiederholen, wenn Sie krankheitshalber (s. Abmeldung vom Leistungsnachweis) oder aufgrund ungenügender Leistung das Modul nicht erfolgreich abgeschlossen haben. Der Termin der Wiederholungsprüfung wird im Vorlesungsverzeichnis publiziert (beim entsprechenden Modul unter "Anforderungen"). Die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung steht Ihnen aber grundsätzlich frei, Sie können auch das Modul regulär noch einmal buchen. Bitte beachten Sie in jedem Fall die folgenden Modalitäten zur Anmeldung:

Modalitäten zur Anmeldung

Sieht ein Modul eine Wiederholungsprüfung im selben Semester vor, müssen Sie sich dafür selbständig anmelden, sofern Sie einen Fehlversuch bei der ersten Prüfung hatten oder Ihr Gesuch auf Abmeldung gemäss RVO § 24 und § 25 vom Leistungsnachweis bewilligt wurde. Die Anmeldung können Sie innerhalb der dafür vorgesehenen Frist über die App «Meine Module» im Studierendenportal vornehmen. Die Frist für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung ist im Vorlesungsverzeichnis (beim entsprechenden Modul unter "Organisation") ersichtlich.

Melden Sie sich für die Wiederholungsprüfung an und treten nicht zu dieser an (ausgenommen Abmeldung gemäss RVO § 24 und § 25), erhalten Sie einen Fehlversuch. Falls dies Ihr zweiter Fehlversuch ist, haben das Modul definitiv nicht bestanden und werden in der Folge für alle Studienprogramme gesperrt, in denen das definitiv nicht bestandene Modul ein Pflichtmodul ist (RVO § 33 und 34).