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Im Folgenden finden Sie das Glossar zu den Rechtsgrundlagen für das Studium (vgl. Website der Philosophischen Fakultät).
Die Äquivalenztabelle ist ein formaler Bestandteil der Regelungen zum Übergang. Sie beschreibt die Gleichwertigkeit von alten und neuen Pflichtmodulen, da ab Herbstsemester 2019 alle Pflichtmodule neu angeboten werden. Der Äquivalenztabelle kann entnommen werden, welche Pflichtmodule bis zum Abschluss absolviert werden müssen.
Die Bestehensvoraussetzungen regeln, wie viele ECTS Credits in Form welcher Modultypen aus den einzelnen Modulgruppen zu absolvieren sind.
Die Modulgruppen sind die inhaltliche Gliederung der Studienprogramme. Sie finden sich in sämtlichen Dokumenten wieder: im Studienplan der programmspezifischen Anhänge sowie im Übergangsstudienplan und in der Äquivalenztabelle der Regelungen zum Übergang. Die Modulgruppen bündeln die Module auch im Modulkatalog, im Mustercurriculum und im Vorlesungsverzeichnis.
Die Module sind nicht teilbar, auch wenn sie mehrere Komponenten enthalten. Zum Beispiel besteht das Mastermodul "Literatur und Kultur" (15 ECTS Credits) aus einem Seminar und einem Kolloquium; diese können nicht einzeln gebucht werden.
Der Modulkatalog enthält alle Informationen zu Pflicht- und Wahlpflichtmodulen eines Programms. Das Angebot über die semesterweise angebotenen Wahlmodule finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.
Das Mustercurriculum ist ein Beispiel für einen möglichen sinnvollen Studienverlauf, um alle Bestehensvoraussetzungen innerhalb der Regelstudienzeit zu erfüllen. Daneben kann es auch andere sinnvolle Studienverläufe geben.
Unter der Programmstruktur versteht man die inhaltliche Gliederung in sog. Modulgruppen.
Wenn Sie Ihr Studium vor Herbstsemester 2019 aufgenommen haben, sind Sie unter Umständen von den Regelungen zum Übergang betroffen. Diese beinhalten die Regeln, die im Übergang zur Anwendung kommen, um in auslaufenden oder Nachfolgerprogrammen abzuschliessen.
Studienleistungen sind die konkreten einzelnen Module eines Studienprogramms (Pflicht-/Wahlpflicht-/Wahlmodule).
Die Studienordnung enthält die Ausführungsbestimmungen der Rahmenverordnung über die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (RVO PhF). Sie besteht aus einem Allgemeinen Teil und den programmspezifischen Anhängen. Der Allgemeine Teil regelt die programmübergreifenden Aspekte des Studiums. Die Anhänge regeln die programmspezifischen Aspekte.
Der Studienplan ist ein formaler Bestandteil der programmspezifischen Anhänge sowie der Regelungen zum Übergang. Er enthält die Regeln zur Erfüllung des Curriculums, die sogenannten Bestehensvoraussetzungen. Erst wenn alle Bestehensvoraussetzungen erfüllt sind, kann das Studienprogramm abgeschlossen werden.
Die Wegleitungen enthalten weiterführende Erläuterungen und Empfehlungen zum Studium. Sie geben den Studierenden Hinweise zur erfolgreichen Studiengestaltung und beantworten u.a. Fragen zum Studienverlauf, zu den Lehrformen, zu den Anforderungen von Prüfungen oder Qualifikationsarbeiten. Wegleitungen haben ausschliesslich erläuternden Charakter. Sie bilden keine Rechtsgrundlage.