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• Ein Gesuche muss rechtzeitig vor Beginn der geplanten Aktivität eingereicht werden. Eine nachträgliche Finanzierung ist nicht möglich.
• Gesuchsteller:innen müssen eine bestimmte Fördersumme beantragen. Die verfügbare Gesamtsumme liegt bei maximal CHF 1’000 pro Jahr.
• Gesuche sind bei der Chapterleitung elektronisch einzureichen. Ein Gesuch enthält: 1. Eine Beschreibung der geplanten Aktivität unter Berücksichtigung ihrer fachlichen Relevanz; 2. die beantragte Fördersumme; 3. eine Aufstellung der anfallenden Kosten
• Der Vergabeausschuss der GfdSL entscheidet über die Annahme der Gesuche. Er informiert die Gesuchsteller:innen über die Zusprachen und gibt die für ein Gesuch bewilligte maximale Fördersumme bekannt.
• Die Entscheidung des Vergabeausschusses ist nicht anfechtbar.
• Erfolgreiche Gesuchsteller:innen müssen ihre Ausgaben für die Abrechnung dokumentieren (Quittungen, Rechnungen, Bahntickets etc.)